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beisamsein

Hausordnung

Kurz, weil es kurz sein kann.

Stand: 27. Juli 2026

Die eine Regel, aus der alle anderen folgen:

Hier sitzen Menschen, denen es gerade allein geht. Behandle sie so, wie du an einem schlechten Tag selbst behandelt werden möchtest.

Was hier gilt

Besonders geschützt

16- und 17-Jährige sind ausschließlich unter sich. Erwachsene kommen in diese Räume nicht hinein, nie. Wer sich beim Anmelden falsch einordnet, um dort hineinzukommen, fliegt und wird angezeigt.

Der Raum für neurodivergente Menschen ist ein Schutzraum, kein Schaufenster. Hinein kommt nur, wer sich beim Anmelden selbst dazugezählt hat. Es ist kein Kuriositätenkabinett und wird auch keines.

Hilfe-Räume sind für Menschen, die gerade Beistand suchen. Sie vermischen sich nie mit Plauderräumen. Und ganz klar: beisamsein ist Beistand unter Menschen, keine Therapie. Wenn es dir sehr schlecht geht, ist die Telefonseelsorge rund um die Uhr da, kostenlos und anonym: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222. In einem Notfall: 112.

Wenn etwas schiefgeht

Du kannst jede Nachricht und jede Person melden. Ab zwei Meldungen landet der Fall beim Ältesten des Raums — das ist die Person, die am längsten dabei ist. Sie entscheidet, ob jemand weiterziehen muss, oder verwirft die Meldung. Nie in eigener Sache: Ist der Älteste selbst gemeldet, entscheidet die nächste Person.

Wer dreimal aus einem Raum entfernt wurde, kann beisamsein nicht mehr benutzen.

Bei schweren Fällen — Drohungen, Übergriffen, allem, was ein Mensch sehen muss — gibt es beim Melden die Option „Schwerwiegend". Solche Meldungen liest der Betreiber selbst. Wo es sein muss, geht es zur Polizei.

Der Älteste

Kein Chef, kein Moderator im klassischen Sinn — einfach die Person, die am längsten da ist. Sie kann den Raum umbenennen (andere können das bei ihr beantragen) und entscheidet über Meldungen. Wer das nicht möchte, kann das Amt abgeben; es geht dann weiter an die nächste Person.

Was du jederzeit darfst

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